Zum Maut Newsletter anmelden
Die häufigsten Fragen zur neuen Mautabrechnung nach CO2 Klassen in der EU
Wenn Sie zukünftig die Maut bestellen, müssen Sie die CO2 Klasse Ihres Fahrzeugs angeben. Fahrzeuge mit niedrigem CO2 Ausstoß profitieren von niedrigeren Mauttarifen, während Fahrzeuge mit hohem CO2 Ausstoß höhere Tarife zahlen.
Es gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger fällt der Mauttarif aus.
Keine Sorge, mit unserem DKV Mobility CO2 Class Check begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen dabei, die richtige CO2-Klasse für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.
Erfahren Sie unter dem Punkt "Welche Fahrzeugdaten sind relevant für die Ermittlung der CO2 Klasse und wo finde ich diese?", welche Dokumente Sie dafür bereithalten sollten.
Wenn Ihr Ergebnis bei CO2 Klasse 2, 3, 4 oder 5 liegt, laden Sie bitte die Konformitätsbescheinigung (COC) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Upload Area im DKV Cockpit hoch, um eine bessere Fahrzeugklasse für die DKV BOX EUROPE und DKV BOX FLEX zu erhalten. Bei Fahrzeugen mit CO2 Klasse 1 ist ein das Einreichen der Dokumente nicht erforderlich.
Die benötigten Fahrzeugdaten* finden sich in der Konformitätsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity), im CIF oder im Fahrzeugschein:
- Fahrzeugklasse
- Radachsenkonfiguration
- Technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand (F1) [kg]
- Fahrzeuggruppe
- Liegeplatz (Schlafkabine)
- Nennleistung des Motors [kW]
- Spezifische CO2 Emissionen [gCO2/tkm]
- Datum der Erstzulassung
- Fahrzeugtyp/ Fahrgestellkonfiguration
*Änderungen vorbehalten
Die fünf CO2 Klassen gelten zunächst nur für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Erstzulassung ab dem 1. Juli 2019. Bisher wurden die zukünftigen Referenzwerte (PDF) für die CO2 Klassenbestimmung für die Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 mit ihren Untergruppen definiert.
Ab Anfang 2025 wird die CO2 Bemautung zudem auf die Fahrzeuggruppen 1, 2, 3, 11, 12 und 16 ausgeweitet. Sie finden eine Übersicht der CO2 Fahrzeuggruppen in der Tabelle weiter unten.
Aktuell gibt es noch keine spezifischen Regelungen oder Referenzwerte für Omnibusse sowie einige Fahrzeuguntergruppen der Fahrzeugklassen N2 und N3. Daher werden sie vorläufig der CO2 Klasse 1 zugeordnet.
Auch Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2 Klasse 5 zugeordnet werden.
- Wenn das Mautland bereits CO2 Klassen für den Mauttarif eingeführt hat, muss ab sofort der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) bei Mautbestellungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus empfehlen wir, das COC (Certificate of Conformity) und den Fahrzeugschein vorzulegen. Wenn die relevanten Fahrzeugdokumente nicht vorliegen, erfolgt automatisch eine Zuordnung in die CO2 Klasse 1 (teuerste Tarifklasse).
- Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der CO2 Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2 Klasse 5 zugeordnet werden.
- Fahrzeuge, die ab Juli 2019 zugelassen wurden, werden einer der fünf CO2 Klassen zugeordnet.
- Für bestehende Mautverträge und Neubestellungen ist der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) erforderlich. Diesen Nachweis können Sie im DKV Cockpit hochladen.
- Sechs Jahre nach dem Erstzulassungsdatum erfolgt eine erneute Klassifizierung der Fahrzeuge gemäß den CO2 Klassen 2 und 3.
Die bisherige Euro-Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs bleibt unverändert. Jedoch werden die Referenzwerte zur Einstufung der CO2 Klassen jährlich um einen prozentualen Wert gesenkt. Bis zum Jahr 2026 beträgt dieser Absenkungssatz 2,5% pro Jahr, ab 2027 sind es 3% pro Jahr. Eine erneute Klassifizierung des Fahrzeugs erfolgt - automatisch durch DKV Mobility für DKV Mautboxen - alle 6 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung (gilt nur für die CO2 Klassen 2 und 3).
Ab 01.12.2023 ist das F1-Gewicht des Fahrzeuges für die Zuordnung der Gewichtsklasse ausschlaggebend und nicht wie bisher das F2-Gewicht. Das F1-Gewicht meint dabei die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, während das F2-Gewicht die im jeweiligen Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse beschreibt. (ADAC | Fahrzeugschein (adac.de) ) Es ist darauf zu achten, dass die korrekte Einstellung der F1 Gewichtsklasse (inkl. Anhänger) im Mauterfassungsgerät / OBU durch den Fahrer angepasst wird. Außerdem müssen Kunden mit einer Toll Collect OBU zusätzlich das korrekte Gewicht im Toll Collect Portal angeben.
Aktuell werden die Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 der CO2 Mautdifferenzierung unterzogen. Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 werden die Fahrzeuggruppen 1, 2, 3, 11, 12 und 16 neu hinzukommen. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Bei den neuen Fahrzeuggruppen handelt es sich um folgende Fahrzeuge:
- a) LKW mit 4x2-Achsenkonfiguration und einem Fahrzeuggewicht von 7,5 - 16 t
- b) Lkw mit 6x4-Achsenkonfiguration (alle Gewichte)
- c) Solo-Lkw mit einer 8x2-Achsenkonfiguration (alle Gewichte)
Weiterhin ist für die Bestellung der Eurovignette mit Gültigkeit ab 1.1.2025 die Angabe der CO2 Klasse erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Eurovignette.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern!
Möchten Sie auch von den DKV Vorteilen profitieren?
Wir rufen Sie gerne zurück.
Lesen Sie hier die Datenschutzbedingungen.
* Pflichtfeld