LKW fährt unter Mautkontrolle durch

CO2-Maut für LKW in den EU-Mitgliedstaaten

Ab dem 01. Dezember 2023 müssen alle Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen* eine CO2-abhängige Lkw-Maut entrichten. Die Höhe des Aufschlags beträgt 200 € pro Tonne CO2. Die Abgabe richtet sich nach den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen. Die sogenannte CO2-Maut wird aktuell in den Medien kontrovers diskutiert und verursacht in der Transportbranche große Unsicherheit.

Mit DKV Mobility müssen Sie sich keine Sorgen machen – wir begleiten Sie durch den Prozess und informieren Sie über alle erforderlichen Schritte, um die Umstellung für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

Um den mit der CO2-Maut verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand etwa für die CO2-Klassifizierung, die Anmeldung und Abrechnung der CO2-Maut so gering wie möglich zu halten, stehen wir Ihnen selbstverständlich in der gewohnt hohen Servicequalität als Ihr verlässlicher Partner zur Seite.

Die EU hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt:
Bis zum Jahr 2030 soll der CO2-Ausstoß im Straßenverkehr um 30% reduziert werden (im Vergleich zum Jahr 2005).

Um dieses Ziel zu erreichen, wird es ab Dezember 2023 eine neue Bewertungsmethode geben, um den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen* zu ermitteln und sie einer von fünf CO2-Klasse zuzuordnen. Die Einteilung in einen Mauttarif wird entsprechend um die Eingruppierung in eine CO2-Klasse erweitert.

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Ab wann tritt die Regelung in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft?

Ab dem 01. Dezember 2023 müssen alle Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen* eine CO2-abhängige Lkw-Maut in Deutschland entrichten. Bisher galt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen, ab dem 1. Juli 2024 gilt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. D.h. für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen wird die Ermittlung der CO2-Klasse erst zum 01.07.2024 relevant.

Wann die Regelung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, wird noch bekanntgegeben.

Wir informieren Sie auf dieser Website regelmäßig über Änderungen.

LandStart Mauttarif gemäß CO2-Klasse
Deutschland01.12.2023
Österreich01.01.2024
Tschechienvoraussichtlich 01.03.2024
Andere Länderfolgt in Kürze

LKW Maut Deutschland: Erwartete Mauttarife ab 01.12.2023

Für die Maut Deutschland werden ab dem 01.12.2023 neue Mautpreise erwartet. Wir haben auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs (BMDV - Weitere Informationen zur Lkw-Maut ) eine Übersicht der künftig für die Maut Deutschland zu erwartenden Mautpreise erstellt.

Laden Sie hier die Tabelle der CO2 Maut Tarife herunter

Download Tabelle

Was bedeuten die CO2-Klassen für Ihre Mautabrechnung?

Wenn Sie zukünftig die Maut bestellen, müssen Sie die CO2-Klasse Ihres Fahrzeugs angeben. Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß profitieren von niedrigeren Mauttarifen, während Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß höhere Tarife zahlen.

Es gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger fällt der Mauttarif aus.

Welche Klassifizierung hat mein Fahrzeug? Finden Sie es mit dem DKV Mobility CO2 Class Check heraus.

Keine Sorge, mit unserem DKV Mobility CO2 Class Check begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen dabei, die richtige CO2-Klasse für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.

Erfahren Sie unter dem Punkt "Welche Fahrzeugdaten sind relevant für die Ermittlung der CO2-Klasse und wo finde ich diese?", welche Dokumente Sie dafür bereithalten sollten.

Wenn Ihr Ergebnis bei CO2-Klasse 2, 3, 4 oder 5 liegt, laden Sie bitte die Konformitätsbescheinigung (COC) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Upload Area im DKV Cockpit hoch, um eine bessere Fahrzeugklasse für die DKV BOX EUROPE und DKV BOX FLEX zu erhalten. Bei Fahrzeugen mit CO2-Klasse 1 ist ein das Einreichen der Dokumenten nicht erforderlich.

Welche Fahrzeugdaten sind relevant für die Ermittlung der CO2-Klasse und wo finde ich diese?

Die benötigten Fahrzeugdaten* finden sich in der Konformitätsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity), im CIF oder im Fahrzeugschein:

  • Fahrzeugklasse
  • Radachsenkonfiguration
  • Technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand (F1) [kg]
  • Fahrzeuggruppe
  • Liegeplatz (Schlafkabine)
  • Nennleistung des Motors [kW]
  • Spezifische CO2 Emissionen [gCO2/tkm]
  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugtyp/ Fahrgestellkonfiguration

*Änderungen vorbehalten

Für welche Fahrzeuge gelten die neuen CO2-Klassen?

Die fünf CO2-Klassen gelten zunächst nur für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Erstzulassung ab dem 1. Juli 2019. Bisher wurden die zukünftigen Referenzwerte (PDF) für die CO2-Klassenbestimmung für die Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 mit ihren Untergruppen definiert.

Aktuell gibt es noch keine spezifischen Regelungen oder Referenzwerte für Omnibusse sowie einige Fahrzeuguntergruppen der Fahrzeugklassen N2 und N3. Daher werden sie vorläufig der CO2-Klasse 1 zugeordnet. Auch Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2-Klasse 5 zugeordnet werden.

Was muss ich für neue Mautbestellungen und für bestehende Mautverträge berücksichtigen?

  • Wenn das Mautland bereits CO2-Klassen für den Mauttarif eingeführt hat, muss ab sofort der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) bei Mautbestellungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus empfehlen wir, das COC (Certificate of Conformity) und den Fahrzeugschein vorzulegen. Wenn die relevanten Fahrzeugdokumente nicht vorliegen, erfolgt automatisch eine Zuordnung in die CO2-Klasse 1 (teuerste Tarifklasse).
  • Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der CO2-Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2-Klasse 5 zugeordnet werden.
  • Fahrzeuge, die ab Juli 2019 zugelassen wurden, werden einer der fünf CO2-Klassen zugeordnet.
  • Für bestehende Mautverträge und Neubestellungen ist der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) erforderlich. Diesen Nachweis können Sie im DKV Cockpit hochladen.
  • Sechs Jahre nach dem Erstzulassungsdatum erfolgt eine erneute Klassifizierung der Fahrzeuge gemäß den CO2-Klassen 2 und 3.

Wie unterscheiden sich die neuen CO2-Klassen von den bisherigen Euro-Schadstoffklassen?

Die bisherige Euro-Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs bleibt unverändert. Jedoch werden die Referenzwerte zur Einstufung der CO2-Klassen jährlich um einen prozentualen Wert gesenkt. Bis zum Jahr 2026 beträgt dieser Absenkungssatz 2,5% pro Jahr, ab 2027 sind es 3% pro Jahr. Eine erneute Klassifizierung des Fahrzeugs erfolgt - automatisch durch DKV Mobility für DKV Maut Boxen - alle 6 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung (gilt nur für die CO2-Klassen 2 und 3).

Was muss ich tun, wenn ich bei Toll Collect direkt registriert bin?

  • Kunden die direkt bei Toll Collect (TC) registriert sind, können den CO2-Emissionsklassen-Finder von TC verwenden und laden die notwendigen Fahrzeugdokumente direkt bei TC im Portal hoch.
  • TC beschreibt auf der Webseite , dass für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Emissionsklasse 1 hinterlegt wird. Mithilfe des Emissionsklassen-Finders können Kunden prüfen, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird.
  • Ab Juli 2023 können Kunden eine Änderung der Emissionsklasse pro Fahrzeug direkt im TC Kunden-Portal beantragen.
  • Kunden, die das Produkt Toll2Go für den Mautservice Deutschland und Österreich nutzen, und deren Fahrzeuge eine bessere CO2-Emissionsklasse als 1 haben, müssen die Nachweise im Selfcare Portal der Toll Collect und ASFINAG hochladen.

Wozu dient die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und wofür werden die Mehreinnahmen aus der Mauterhöhung ausgegeben?

Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens basiert auf der geänderten Eurovignetten-Richtlinie, die im März 2022 in Kraft getreten ist.

Die Einführung der zusätzlichen CO2-Bepreisung in der Lkw-Maut wird als ein weiteres Instrument des Klimaschutzes im Straßengüterverkehr betrachtet, denn Nutzfahrzeuge produzieren derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Die Bundesregierung will so den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigen und ein Signal setzen, das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche attraktiver macht.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rechnet durch die CO2-Differenzierung im Bereich der Lkw ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro in den Jahren 2024 und 2027 .

Diese Mauteinnahmen werden zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich verwendet – der Schwerpunkt liegt auf den Bundesschienenwegen. Die Mehreinnahmen durch die Mautausdehnung auf Lkw ab 3,5 Tonnen werden sich im gleichen Zeitraum auf 3,9 Milliarden Euro belaufen. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

Welche Ausnahmeregelungen oder Befreiung von der neuen CO2-Maut gibt es?

Emissionsfreie Lkw sollen bis zum 31. Dezember 2025 von der Maut befreit sein. Ab 1. Januar 2026 werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten fällig, was einem um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz entspricht – zuzüglich der Mautanteile für Lärm- & Luftverschmutzung.

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit (bei Interesse siehe Artikel der Toll Collect ).

Ab dem 1. Januar 2026 müssen für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes entrichtet werden.

Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) sind dauerhaft von der Maut befreit. Auch die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- & Ladeinfrastruktur soll bis 2028 verlängert werden.

Busse für Personenbeförderung sind in Deutschland bis auf weiteres mautbefreit.

Weitere Mautbestimmungen für alternative Antriebe

Die Bestimmungen zur Maut für alternative Antriebe lauten aktuell wie folgt: Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6, die werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieben ausgestattet sind, werden ab 01. Januar 2024 mautpflichtig.

In Zukunft erfolgt die Einstufung von Erdgas betriebenen Fahrzeugen in Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften, wie zum Beispiel den individuellen Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Die ursprüngliche Regelung, wonach für diese Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2024 nur noch die Mautsätze für die Infrastrukturkosten und die verursachten Lärmbelastungskosten zu zahlen sind, wurde aufgehoben.

Aktuelle Information zur Mautanpassung bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen

Der Start für die Bemautung auf Basis einer neuen Gewichtsklasse – kurz als 3,5t-Maut bezeichnet - ist für den 1. Juli 2024 geplant.

Über die Ausdehnung der Lkw- bzw. Nutzfahrzeuge-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, aktuelle Beschlüsse und Rahmenbedingungen, voraussichtliche Kosten und Ihre Handlungsoptionen informiert Sie unsere Sonderseite Die Maut für Güterfahrzeuge über 3,5 t kommt.

Nach welchem Wert erfolgt die Zuordnung der Gewichtsklasse Ihres Fahrzeugs?

Ab 01.12.2023 ist das F1-Gewicht des Fahrzeuges für die Zuordnung der Gewichtsklasse ausschlaggebend und nicht wie bisher das F2-Gewicht. Das F1-Gewicht meint dabei die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, während das F2-Gewicht die im jeweiligen Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse beschreibt. (ADAC | Fahrzeugschein (adac.de) ) Es ist darauf zu achten, dass die korrekte Einstellung der F1 Gewichtsklasse (inkl. Anhänger) im Mauterfassungsgerät / OBU durch den Fahrer angepasst wird. Außerdem müssen Kunden mit einer Toll Collect OBU zusätzlich das korrekte Gewicht im Toll Collect Portal angeben. (Toll Collect | CO₂- und 3,5 Tonnen-Maut (toll-collect.de); Toll Collect | Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) (toll-collect.de) )

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