DKV DRIVER -
Elektronische Führerscheinkontrolle | LapID Service
FAQs
Arbeitgeber, die Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, die Führerscheine ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Diese Regelungen gelten für jeden Mitarbeiter mit Zugriff auf ein Dienstfahrzeug. Auch Nutzer von Poolfahrzeugen müssen daher regelmäßig kontrolliert werden.
Nicht nur eine unterlassene, sondern auch eine halbherzig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach § 21 StVG führen. Weitere Informationen stellt ein Blog-Beitrag zur Verfügung.
Die Führerscheinkontrolle des DKV-Partners LapID prüft den Besitz des Führerscheins und erinnert auch an die Gültigkeit von Fahrerlaubnisklassen und Beschränkungen von EU-Kartenführerscheinen.
Die wichtigsten Informationen für den Betriebsrat sind in einem Infoblatt zusammengefasst; ergänzend stehen die Datenschutzbeauftragten von DKV Mobility und LapID zur Verfügung, um offene Fragen zu klären.
Nein, die Führerscheinkontrolle ist nicht förderfähig; gefördert werden nur Maßnahmen, die in der Anlage zu Nummer 2 aufgeführt sind.
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