Voraussetzungen und Beispiele aus der Praxis: Durchschnittlich wiegt ein Auto der Kompaktklasse rund 1,4 Tonnen, ein Fahrzeug der Oberklasse etwa 2 t. Um Transporter oder Lieferwagen in der Gewichtsklasse bis zu 3,5 Tonnen zu lenken (bspw. Mercedes-Benz Sprinter, Volkswagen Crafter oder Ford Transit), ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung. Die Führerscheinklasse C1 erlaubt dagegen das Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Das zulässige Gesamtgewicht der Mercedes Sprinter-Kastenwagenvariante beträgt 5,5 Tonnen (2,9 Tonnen Nutzlast). Große SUVs und Geländewagen sind geeignet, Anhänger, Pferdeanhänger, Boote oder Wohnwagen zu ziehen: einige Modelle sogar mit bis zu 3500 kg Gewicht. Beispielsweise sind hier der Audi Q7, Isuzu D-Max, Land Rover Defender & Discovery, Mercedes Benz G-, GL- & GLE-Klasse, der Mitsubishi Pajero, Nissan Pathfinder oder ein Porsche Cayenne zu nennen. Ein schwerer Jeep, wie der Grand Cherokee, durchbricht bereits mit seinem Leergewicht die 2,4-Tonnen-Marke. Beachte auch: Einige elektrisch angetriebenen Modelle der Oberklasse kratzen am 3,5-Tonnen-Limit der Klasse-B-Führerscheine (wiegt doch ein XXL-Akku bereits 700 kg). So gehört der Audi E-Tron S Quattro Elektro-SUV (2.730 Kilogramm Leergewicht und 3.245 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht) zu den Schwersten seiner Klasse - und das ohne Anhängelast.
Wichtig ist daher zu beachten, dass mit dem zulässigen Gesamtgewicht eines PKWs das maximale Gewicht, welches das Fahrzeug einschließlich seiner Insassen, Gepäck und Kraftstoff auf die Waage bringen darf, gemeint ist. Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen in Deutschland vermutlich ab 2024 die neue Maut bezahlen. Die Lkw-Maut soll dann alle gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen umfassen. Ein definitives Startdatum dieser neuen Regelung steht noch nicht fest, da das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Dies wird jedoch noch im Verlauf des Jahres 2023 erwartet wird.
Für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen besteht dagegen keine Gebührenpflicht in Deutschland, insofern es nicht für gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wird. Für privat Wohnmobil-Reisende werden allerdings je nach Reiseland unterschiedliche Mautgebühren auf ausländischen Routen fällig, die häufig nur über ein streckenbezogenes Ticket oder eine landesspezifische Mautbox abgerechnet werden können. Hier können Sie sich näher zur Europa-Mautbox für Wohnmobile
informieren.