LKW fährt unter Mautkontrolle durch

Die Maut für LKW über 3,5 Tonnen in Deutschland kommt

In Kürze wird in Deutschland eine Mautreform in Kraft treten, die unter anderem auch eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen beinhaltet. Der Start der Bemautung für die neue Gewichtsklasse ist am 1. Juli 2024. Lesen Sie hier welche Neuregelungen und Gebührenanpassungen auf Sie zukommen.

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Mautpflicht-Check

Bevor Sie sich auf die Straße begeben, ist es wichtig zu überprüfen, ob für Ihr Fahrzeug Mautgebühren anfallen. Mit DKV Mobility können Sie dies ganz unkompliziert überprüfen:


Übersicht der Tarife

Wir haben auf Basis des aktuellen Gesetzeses eine Übersicht der Mautpreise ab dem 01.07.2024 in Deutschland erstellt.

Download der Mauttarife ab 01.07.2024

Zusätzlich können Sie sich über die aktuell gültigen Mautsätze pro Kilometer und die Schadstoffklassen bei Toll Collect im Detail informieren oder die Mauttabelle beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einsehen.

Mautkostenrechner - Jetzt auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Mit dem DKV CargoApps Mautrechner haben Sie die Möglichkeit, nicht nur Ihre Lkw-Routen zu planen und die Fahrtzeit zu ermitteln, sondern auch im Vorfeld die anfallenden Maut- und Einsatzkosten für Ihre Touren zu kalkulieren. Dies gilt auch schon für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die ab dem 1.7.2024 mautpflichtig sind.

Geben Sie Ihre entsprechende CO2-Emissionsklasse an, für eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Mautgebühren.

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Wofür muss man in Deutschland Mautgebühren bezahlen?

Die Neuregelung der Mautgebühren dient der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Hintergrund der erneuten Anpassung zur Berechnung der Mautsätze sind sowohl EU-Vorgaben als auch das sogenannte Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Nach der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie muss sich die Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren.

Wen betrifft die neue Maut? Welche Strecken sind von der Mautpflicht betroffen?

Die neue Gesetzgebung bezüglich der deutschen Maut wird ab Juli 2024 auch die Nutzfahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen betreffen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die entweder für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür zweckbestimmt sind.

Mautgebühren fallen auf allen Bundesstraßen und Bundesautobahnen an. Bereits die Auffahrt auf eine solche Straße ist mautpflichtig sowie die angeschlossenen Tank- & Rastanlagen.

Wann ist die Einführung der Maut für Fahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen geplant?

Ab dem 01.07.2024 fallen Lkw ab 3,5 Tonnen in Deutschland unter die Mautpflicht. Diese Maut gilt sowohl für in- als auch für ausländische Fahrzeuge. Außerdem werden die neuen Mautgebühren nach Fahrzeugklasse und Emissionen differenziert. Weiterführende Information liefert hier unsere Themenseite CO2-Maut für LKW in den EU-Mitgliedstaaten.

Diese Änderung stellt das Fuhrparkmanagement vor neue Herausforderungen: Sie betrifft maßgeblich Speditionen, Logistikflotten und alle Unternehmen mit entsprechend betroffenen Fahrzeugen im Fuhrpark. Fahrzeugkombinationen sind übrigens nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. In Sachen Wirtschaftlichkeit sollten die neuen Mauttarife zukünftig jedoch bei der Planung und Kalkulation der Transportkosten im Güterverkehr berücksichtigt werden.

Wie setzt sich die Maut zusammen? Wie hoch sind die Mautkosten pro 1 km?

Die aktuelle Mautgebühr enthält sowohl Anteile für die verursachten Infrastrukturkosten und Lärmbelastung (abhängig von der Gewichtsklasse und oberhalb von 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zusätzlich von der Achsanzahl) als auch an der verursachten Luftverschmutzung (abhängig von der Schadstoffklasse) und die CO2-Belastung (abhängig von der CO2-Emissionsklasse).

Wie hoch sind aktuell die Lkw-Mautkosten in Deutschland und wie hoch ab Juli 2024?

Die Höhe der Maut hängt von der zurückgelegten Strecke und dem Mautsatz pro Kilometer ab. Der Mautsatz besteht aus den Anteilen für Kosten der CO₂-Emission, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Infrastruktur.

Aktuell gelten folgende Tarife, die ab Juli um die Tarife für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen erweitert werden.

In welchem Fall betrifft mich die neue Maut?

Nutzfahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (sowohl Solofahrzeuge als auch Motorfahrzeuge von Fahrzeugkombinationen) müssen in Deutschland ab Juli 2024 die neue Maut bezahlen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die entweder für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür zweckbestimmt sind.

Was hat dies mit dem zulässigen Gesamtgewicht oder der technisch zulässigen Gesamtmasse meines Fahrzeugs zu tun?

Bisher wurde zur Ermittlung der Mautpflicht das im Zulassungsstaat maximal zulässige Gesamtgewicht (Zulassungsbescheinigung Teil 1, F2) abgefragt. Mit dem neuen Gesetz, welches bereits ab 1.12.2023 in Kraft tritt, ändert sich dieser Parameter. Nun ist die technisch zulässige Gesamtmasse (Zulassungsbescheinigung Teil 1, F1) entscheidend darüber, ob ein Fahrzeug in die mautpflichtige Gewichtsklasse fällt.

Gibt es die Möglichkeit zur Befreiung von der Mautpflicht oder andere Ausnahmeregelungen?

Es ist wichtig zu wissen, dass es Bedingungen und Voraussetzungen für die Befreiung von der Maut gibt.

Nicht nur für Transportunternehmen oder Speditionen können Befreiungen von der Lkw-Maut dabei eine erhebliche Rolle spielen. Ausgenommen von Mautkosten sind unter anderem Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen wie Elektrizität betrieben werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den bereits bekannten Ausnahmeregelungen.

Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis zum 31. Dezember 2025 mautbefreit. Ab dem 1. Januar 2026 sind für emissionsfreie Fahrzeuge 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung zu entrichten. Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Elektrisch betriebene Fahrzeuge stellen eine klimaschonende Alternative zu Verbrenner-Motoren dar. Sie sind bis Ende 2025 von der Maut befreit und zahlen dann 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastruktur zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung.

Wasserstoff betriebene (emissionsfreie) Fahrzeuge

Das aktuelle Mautgesetz sieht vor, emissionsfreie Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht zu befreien. Danach sollen lediglich ein um 75% reduzierter Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten sowie Teilsätze für die Luftverschmutzung und Lärmbelastung entrichtet werden.

Gesetzliche Befreiungen gem. §1 Abs. 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes

  • Busse, sowie Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei, des Zivil- & Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste und des Bundes sind von der Maut befreit.
  • Wohnwagen und Wohnmobile sind ebenfalls nicht mautpflichtig, solange sie nicht für den gewerblichen Güterverkehr verwendet werden
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- & Betriebsdienst (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) genutzt werden, müssen keine Mautgebühren abführen.
  • Fahrzeuge des Schausteller- & Zirkusgewerbes sind nicht mautpflichtig
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern (zur Linderung einer Notlage) dienen, sind von der Mautpflicht ausgenommen.
  • Land- & forstwirtschaftliche Fahrzeuge gem. §2 Abs. 1 Nr. 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten sind mautfrei.

Kann ich mein von der Maut ausgenommenes Fahrzeug registrieren lassen?

Unternehmen und Halter nicht mautpflichtiger Fahrzeuge können diese freiwillig in einer Liste von Toll Collect eintragen lassen. Die Eintragung verhindert unnötige Kontrollen und spart Aufwand und Zeit. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre, wobei eine Verlängerung nicht möglich ist.

Die Handwerkerausnahme

Für die Maut ab 3,5 Tonnen in Deutschland sind Handwerker in bestimmten Fällen mautbefreit – Ein Überblick

Die Handwerkerausnahme ist eine fahrtbezogene Mautbefreiung der deutschen 3,5 t Maut. Das heißt: Fahrten von Handwerkerfahrzeugen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.

Die Ausnahme betrifft Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 t, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden.

  • Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die für die Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (inkl. Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör)
  • Transporte von handwerklich gefertigten Gütern, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden
  • Rückwege und Leerfahrten sind ebenfalls mautbefreit, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern stehen

  • Auslieferungen von industriell gefertigten Gütern
  • Gewerbliche Transporte für Dritte
  • Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens
  • Auch Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten mit den Handwerksfahrzeugen sind weiterhin mautpflichtig
  • Bei gemischten Fahrten gilt der Schwerpunkt der Fahrt (der handwerkliche Teil muss überwiegen)

Ob sie unter die Handwerkerausnahme fallen und weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite von Toll Collect.

Außerdem hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Liste mit den Berufen veröffentlicht, die die Voraussetzung für die Handwerkerausnahme erfüllen. Liste der Handwerklichen Tätigkeiten

Für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B.:

  • Handwerks-/Gewerbekarte
  • Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Lieferscheine
  • Kundenaufträge

Wichtig

Diese Informationen zur Handwerkerausnahme bieten einen ersten Überblick. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der FAQ Seite von Toll Collect. Für weitere Fragen zu Ihrer individuellen Situation und zur Anmeldung des Handwerkerfahrzeuges (s.u.), wenden sie sich am besten direkt an Toll Collect.

Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme anmelden

Wie melde ich Handwerkerfahrzeuge, um die Handwerkerausnahme zu nutzen?

Die Meldung von Handwerksfahrzeugen erfolgt online über die Website von Toll Collect und ist freiwillig. Sie kann aber langfristig viel Zeit und Geld sparen, indem z. B. behördliche Verfahren minimiert werden.

Wozu dient die Meldung?

  • Ihre Handwerksfahrzeuge für die Handwerkerausnahme zu registrieren
  • Mautkontrollen schneller durchlaufen zu können und Ausleitungen zu vermeiden
  • Durch Transparenz unnötige behördliche Verfahren zu vermeiden

Weitere Informationen gibt es auf der Fragen-Seite zum Thema „Handwerksfahrzeuge melden“ von Toll Collect. Hier erfahren Sie, was Sie zur Meldung brauchen und was es zu beachten gibt.

Wie läuft die Bezahlung der neuen Mautgebühren in Deutschland ab?

Mautgebühren werden in Deutschland elektronisch erhoben. Daher ist eine Mautbox - auch bekannt als OBU (On-Board-Unit) - sinnvoll. Die Mautbox wird im Fahrzeug installiert und sendet die Mautdaten an die zentrale Mauterhebungsstelle, die den fälligen Betrag berechnet und die entsprechende Abrechnung erstellt.

Beim Mautbetreiber Toll Collect wird die Maut hauptsächlich automatisch per On-Board-Unit erfasst. Eine weitere Möglichkeit stellt die Buchung im Internet oder per App dar. In jedem dieser Fälle können Sie die Maut mit der DKV Card begleichen. DKV bietet in dem Rahmen Unterstützung bei der Registrierung und wickelt für Sie die Abrechnung ab. Auch die DKV eigenen Mautlösungen wie die DKV BOX EUROPE ist eine vielfach genutzte Möglichkeit, die Sie hier kennenlernen können.

Welche Vorteile bietet eine Mautbox?

Eine Mautbox ist ein elektronisches Gerät, das in Ihrem Fahrzeug installiert wird, um anfallende Mautgebühren automatisch zu berechnen und zu übermitteln. Mit einer eigenen Mautbox können Sie Ihre Mautgebühren effizient und bequem verwalten. Außerdem behalten Sie so jederzeit den Überblick über Ihre Mautgebühren. Sie können nachvollziehen, wann und wie oft Sie welche Straßen genutzt haben und wie viel Sie dafür bezahlen mussten. Auf diese Weise lassen sich die anfallenden Kosten besser nachvollziehen und auch planen. Bei regelmäßiger Verwendung ist eine Mautbox eine gute Wahl, Zeit und Aufwand zu sparen.

Welche Mautlösung von DKV Mobility ist die passende für mein Fahrzeug?

Unser Ziel ist es, Ihnen die bequemste Mautlösung für jeden Fahrzeugtyp, für ganz Europa anzubieten.

DKV bietet seit 18 Jahren den zuverlässigen Abrechnungsservice für die Mauterfassung über die Toll Collect OBU. Diese Lösung könnte zu Ihnen passen, wenn Ihre Fahrzeuge hauptsächlich in Deutschland fahren.

Fahren Ihre Fahrzeuge gleichzeitig im europäischen Ausland? Wir haben die Lösung mit der DKV Box EUROPE! Die Maut wird elektronisch mit nur einem Gerät erfasst und in Ihrem Kundenkonto behalten Sie sämtliche Transaktionen im Blick.

In allen Fällen profitieren Sie von übersichtlichen Abrechnungen, bequemer Zahlweise über DKV und einem zuverlässigem Berater an Ihrer Seite.

Kontakt aufnehmen

Was muss ich bei der Registrierung meiner Fahrzeuge für die neue Maut beachten?

Die CO2-Tarife sind eine entscheidende Komponente bei der Berechnung der Mautkosten für Ihr Fahrzeug. Zukünftig sind Sie verpflichtet, bei der Bestellung der Maut die CO2-Klasse Ihres Fahrzeugs anzugeben.

Alles, was Sie schon jetzt über die neuen CO2-Klassen, sowie die zukünftige Anmeldung und Abrechnung der CO2-Maut wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Die neue CO2-abhängige LKW-Maut in Deutschland“.

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