LKW fährt unter Mautkontrolle durch

CO2-Maut für mautpflichtige Fahrzeuge 

Durch die neue Mautrichtlinie der EU-Kommission werden die CO2-Klassen von Fahrzeugen eine wichtige Rolle bei der Erhebung und Abrechnung von Mautgebühren spielen. Ziel ist es, die zugrunde liegenden CO2-Emissionen in der EU bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2005 zu senken.  

Mautpflichtige Fahrzeuge werden anhand ihres CO2-Ausstoßes in eine von fünf CO2-Klassen eingeteilt. Ein höherer Ausstoß bedeutet dabei die Zuordnung zu einer schlechteren CO2-Klasse und einen höheren CO2-Aufschlag zur Maut.

Ab wann tritt die Regelung in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft?

Ab dem 01. Dezember 2023 müssen alle Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen* eine CO2-abhängige Lkw-Maut in Deutschland entrichten. Bisher galt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen, ab dem 1. Juli 2024 gilt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. D.h. für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen wird die Ermittlung der CO2-Klasse erst zum 01.07.2024 relevant.

Wann die Regelung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, wird noch bekanntgegeben.

Wir informieren Sie auf dieser Website regelmäßig über Änderungen.

LandStart Mauttarif gemäß CO2-Klasse
Deutschland01.12.2023
Österreich01.01.2024
Tschechienvoraussichtlich 01.03.2024
Andere Länderfolgt in Kürze

Um den mit der CO2-Maut verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand etwa für die CO2-Klassifizierung, die Anmeldung und Abrechnung der CO2-Maut so gering wie möglich zu halten, stehen wir Ihnen selbstverständlich in der gewohnt hohen Servicequalität als Ihr verlässlicher Partner zur Seite. Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Mautabrechnung nach CO2 Klassen zusammengefasst:
FAQs zur CO2 Maut

Zum CO2 Class Check

CO2 Maut Deutschland: 01.12.2023

Wir haben auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs eine Übersicht der Mautpreise in Deutschland erstellt. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur CO2 Maut in Deutschland zusammengefasst:
FAQs für Deutschland

Laden Sie hier die Tabelle der CO2 Maut Tarife herunter.

Download Tabelle

CO2 Maut Österreich: 01.01.2024

Die CO2 Mauttarife gelten in Österreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Kunden, die für die Maut Österreich über ASFINAG registriert sind, müssen ihre ermittelte CO2-Klasse ASFINAG mitteilen und die notwendigen Fahrzeugdokumente im SelfCare Portal der ASFINAG hochladen oder per Mail (euroclass@asfinag.at ) schicken, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Eine Übersicht der aktuellen Mauttarife finden Sie hier.

Download Tabelle

Sie möchten die Neuigkeiten zum Thema gleich in Ihr E-Mail-Postfach erhalten? Dann melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an:

Zum Maut Newsletter anmelden

Die häufigsten Fragen zur neuen Mautabrechnung nach CO2-Klassen

Wenn Sie zukünftig die Maut bestellen, müssen Sie die CO2-Klasse Ihres Fahrzeugs angeben. Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß profitieren von niedrigeren Mauttarifen, während Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß höhere Tarife zahlen.

Es gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug ist, desto günstiger fällt der Mauttarif aus.

Keine Sorge, mit unserem DKV Mobility CO2 Class Check begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen dabei, die richtige CO2-Klasse für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.

Erfahren Sie unter dem Punkt "Welche Fahrzeugdaten sind relevant für die Ermittlung der CO2-Klasse und wo finde ich diese?", welche Dokumente Sie dafür bereithalten sollten.

Wenn Ihr Ergebnis bei CO2-Klasse 2, 3, 4 oder 5 liegt, laden Sie bitte die Konformitätsbescheinigung (COC) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Upload Area im DKV Cockpit hoch, um eine bessere Fahrzeugklasse für die DKV BOX EUROPE und DKV BOX FLEX zu erhalten. Bei Fahrzeugen mit CO2-Klasse 1 ist ein das Einreichen der Dokumente nicht erforderlich.

Die benötigten Fahrzeugdaten* finden sich in der Konformitätsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity), im CIF oder im Fahrzeugschein:

  • Fahrzeugklasse
  • Radachsenkonfiguration
  • Technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand (F1) [kg]
  • Fahrzeuggruppe
  • Liegeplatz (Schlafkabine)
  • Nennleistung des Motors [kW]
  • Spezifische CO2 Emissionen [gCO2/tkm]
  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugtyp/ Fahrgestellkonfiguration

*Änderungen vorbehalten

Die fünf CO2-Klassen gelten zunächst nur für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2/N3 mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Erstzulassung ab dem 1. Juli 2019. Bisher wurden die zukünftigen Referenzwerte (PDF) für die CO2-Klassenbestimmung für die Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 mit ihren Untergruppen definiert.

Aktuell gibt es noch keine spezifischen Regelungen oder Referenzwerte für Omnibusse sowie einige Fahrzeuguntergruppen der Fahrzeugklassen N2 und N3. Daher werden sie vorläufig der CO2-Klasse 1 zugeordnet. Auch Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2-Klasse 5 zugeordnet werden.

  • Wenn das Mautland bereits CO2-Klassen für den Mauttarif eingeführt hat, muss ab sofort der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) bei Mautbestellungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus empfehlen wir, das COC (Certificate of Conformity) und den Fahrzeugschein vorzulegen. Wenn die relevanten Fahrzeugdokumente nicht vorliegen, erfolgt automatisch eine Zuordnung in die CO2-Klasse 1 (teuerste Tarifklasse).
  • Fahrzeuge, die vor Juli 2019 zugelassen wurden, werden automatisch der CO2-Klasse 1 zugeordnet. Emissionsfreie Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, können – nach Vorlage entsprechender Nachweise - der CO2-Klasse 5 zugeordnet werden.
  • Fahrzeuge, die ab Juli 2019 zugelassen wurden, werden einer der fünf CO2-Klassen zugeordnet.
  • Für bestehende Mautverträge und Neubestellungen ist der F1-Wert (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) erforderlich. Diesen Nachweis können Sie im DKV Cockpit hochladen.
  • Sechs Jahre nach dem Erstzulassungsdatum erfolgt eine erneute Klassifizierung der Fahrzeuge gemäß den CO2-Klassen 2 und 3.

Die bisherige Euro-Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs bleibt unverändert. Jedoch werden die Referenzwerte zur Einstufung der CO2-Klassen jährlich um einen prozentualen Wert gesenkt. Bis zum Jahr 2026 beträgt dieser Absenkungssatz 2,5% pro Jahr, ab 2027 sind es 3% pro Jahr. Eine erneute Klassifizierung des Fahrzeugs erfolgt - automatisch durch DKV Mobility für DKV Maut Boxen - alle 6 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung (gilt nur für die CO2-Klassen 2 und 3).

Ab 01.12.2023 ist das F1-Gewicht des Fahrzeuges für die Zuordnung der Gewichtsklasse ausschlaggebend und nicht wie bisher das F2-Gewicht. Das F1-Gewicht meint dabei die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, während das F2-Gewicht die im jeweiligen Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse beschreibt. (ADAC | Fahrzeugschein (adac.de) ) Es ist darauf zu achten, dass die korrekte Einstellung der F1 Gewichtsklasse (inkl. Anhänger) im Mauterfassungsgerät / OBU durch den Fahrer angepasst wird. Außerdem müssen Kunden mit einer Toll Collect OBU zusätzlich das korrekte Gewicht im Toll Collect Portal angeben. (Toll Collect | CO₂- und 3,5 Tonnen-Maut (toll-collect.de); Toll Collect | Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) (toll-collect.de) )

Die häufigsten Fragen zur CO2 Maut in Deutschland

Wir haben auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs eine Übersicht der Mautpreise in Deutschland erstellt.

Laden Sie hier die Tabelle der CO2 Maut Tarife herunter

  • Kunden die direkt bei Toll Collect (TC) registriert sind, können den CO2-Emissionsklassen-Finder von TC verwenden und laden die notwendigen Fahrzeugdokumente direkt bei TC im Portal hoch.
  • TC beschreibt auf der Webseite , dass für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Emissionsklasse 1 hinterlegt wird. Mithilfe des Emissionsklassen-Finders können Kunden prüfen, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird.
  • Ab Juli 2023 können Kunden eine Änderung der Emissionsklasse pro Fahrzeug direkt im TC Kunden-Portal beantragen.
  • Kunden, die das Produkt Toll2Go für den Mautservice Deutschland und Österreich nutzen, und deren Fahrzeuge eine bessere CO2-Emissionsklasse als 1 haben, müssen die Nachweise im Selfcare Portal der Toll Collect und ASFINAG hochladen.

Emissionsfreie Lkw sollen bis zum 31. Dezember 2025 von der Maut befreit sein. Ab 1. Januar 2026 werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten fällig, was einem um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz entspricht – zuzüglich der Mautanteile für Lärm- & Luftverschmutzung.

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit (bei Interesse siehe Artikel der Toll Collect ).

Ab dem 1. Januar 2026 müssen für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes entrichtet werden.

Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) sind dauerhaft von der Maut befreit. Auch die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- & Ladeinfrastruktur soll bis 2028 verlängert werden.

Busse für Personenbeförderung sind in Deutschland bis auf weiteres mautbefreit.

Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens basiert auf der geänderten Eurovignetten-Richtlinie, die im März 2022 in Kraft getreten ist.

Die Einführung der zusätzlichen CO2-Bepreisung in der Lkw-Maut wird als ein weiteres Instrument des Klimaschutzes im Straßengüterverkehr betrachtet, denn Nutzfahrzeuge produzieren derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Die Bundesregierung will so den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigen und ein Signal setzen, das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche attraktiver macht.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rechnet durch die CO2-Differenzierung im Bereich der Lkw ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro in den Jahren 2024 und 2027 .

Diese Mauteinnahmen werden zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich verwendet – der Schwerpunkt liegt auf den Bundesschienenwegen. Die Mehreinnahmen durch die Mautausdehnung auf Lkw ab 3,5 Tonnen werden sich im gleichen Zeitraum auf 3,9 Milliarden Euro belaufen. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

In Kürze wird in Deutschland eine Mautreform in Kraft treten, die unter anderem auch eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen beinhaltet. Der Start der Bemautung für die neue Gewichtsklasse ist am 1. Juli 2024.

Sie möchten immer die aktuellen Informationen erhalten? Melden Sie sich doch einfach zu unserem Newsletter an. Als einer der größten Mautabrechnungsdienstleister in Europa stehen wir Ihnen schon vorab mit unserer kostenlosen Beratung und unseren Services zur Verfügung.

Sie möchten die Neuigkeiten zum Thema gleich in Ihr E-Mail-Postfach erhalten? Dann melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an.

Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern!

Möchten Sie auch von den DKV Vorteilen profitieren?

Wir rufen Sie gerne zurück.

Hallo .

Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie kontaktieren können.

Lesen Sie hier die Datenschutzbedingungen.

* Pflichtfeld