Mineralölsteuererstattung
leicht gemacht

Woman working on the laptop

Für alle in der EU ansässigen Unternehmen des Straßengüterverkehrs ist es möglich, die in Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien bezahlte Mineralölsteuer zurückzufordern.

Erstattungsbeiträge der Länder (PDF)

Anforderungen

Mann mit Taschenrechner

Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen zGG. bzw. mehr als acht Fahrgäste haben. Die Mineralölsteuer kann zurückgefordert werden, wenn beim Tanken mit einer Tankkarte, Kreditkarte oder Bankkarte beglichen wurde, nicht aber bei Barzahlung.

Tankungen, die auf den Rechnungen keinem Fahrzeug zugeordnet werden können (fehlende oder vom amtlichen Kfz-Kennzeichen abweichende Angaben, z.B. Wagenkarten etc.), sind von der Mineraölsteuererstattung ausgeschlossen.

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