Fahrerunterweisung -
Direkt bei Ihnen vor Ort

two persons speaking in front of a desktop showing the fleet management tool

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit Dienstwagen zu unterweisen (ArbSchG & DGUV Vorschrift 70). Der DKV bietet seinen Kunden in Deutschland hierfür eine einfache und sichere Lösung zu attraktiven Sonderkonditionen.

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Orts- und zeitunabhängige Schulung
  • Vollautomatisierte Dokumentationsprozesse
  • Revisionssicher
  • Automatisches Terminerinnerungs- und Eskalationsmanagement
  • Einsparung der Prozesskosten
  • Übersichtliche Verwaltung im modernen Cockpit

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DKV DRIVER

DKV DRIVER hilft Ihnen dabei, Ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen. Neben der Fahrerunterweisung ist die elektronische Führerscheinkontrolle ein wichtiger Bestandteil. Informationen finden Sie hier.

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FAQs

Ja, die Fahrerunterweisung ist als Teil der Halterhaftung gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt:

  • Nach §12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • Nach §35 DGUV Vorschrift 70 darf der Arbeitgeber nur solche Fahrer mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen betrauen, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

Nein, Mitarbeiter die Mietwagen oder Poolwagen nutzen müssen die Fahrerunterweisung ebenfalls durchführen.

Kommt es zu einem Unfall oder Schadenfall, drohen dem Arbeitgeber und dem Fuhrparkverantwortlichen rechtliche Konsequenzen, wenn involvierte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurden:

  • Keine Übernahme der Unfallkosten durch die Berufsgenossenschaft und Regress des Arbeitsgebers durch den Unfallversicherungsträger.
  • Verhängung eines Bußgeldes durch den Unfallversicherungsträger.
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei vorsätzlich ungenügender oder unterlassener Unterweisung.
  • Schadensersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber.

Ja, das System erinnert die Fahrer automatisch an die Unterweisung. Der Fuhrparkmanager kann bei Bedarf gesonderte Termine manuell einstellen.

Ja, der Administrator/Fuhrparkmanager kann täglich Auswertungen zum Schulungsstand einsehen und herunterladen.

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