Die Maut für LKW über 3,5 Tonnen in Deutschland kommt
In Kürze wird in Deutschland eine Mautreform in Kraft treten, die unter anderem auch eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab mehr als 3,5 Tonnen beinhaltet. Der Start der Bemautung für die neue Gewichtsklasse ist am 1. Juli 2024. Lesen Sie hier welche Neuregelungen und Gebührenanpassungen auf Sie zukommen.
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Die Handwerkerausnahme
Für die Maut ab 3,5 Tonnen in Deutschland sind Handwerker in bestimmten Fällen mautbefreit – Ein Überblick
Die Handwerkerausnahme ist eine fahrtbezogene Mautbefreiung der deutschen 3,5 t Maut. Das heißt: Fahrten von Handwerkerfahrzeugen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.
Die Ausnahme betrifft Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 t, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden.
- Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die für die Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (inkl. Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör)
- Transporte von handwerklich gefertigten Gütern, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden
- Rückwege und Leerfahrten sind ebenfalls mautbefreit, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern stehen
- Auslieferungen von industriell gefertigten Gütern
- Gewerbliche Transporte für Dritte
- Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens
- Auch Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten mit den Handwerksfahrzeugen sind weiterhin mautpflichtig
- Bei gemischten Fahrten gilt der Schwerpunkt der Fahrt (der handwerkliche Teil muss überwiegen)
Ob sie unter die Handwerkerausnahme fallen und weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite von Toll Collect.
Außerdem hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Liste mit den Berufen veröffentlicht, die die Voraussetzung für die Handwerkerausnahme erfüllen. Liste der Handwerklichen Tätigkeiten
Für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B.:
- Handwerks-/Gewerbekarte
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Lieferscheine
- Kundenaufträge