
Mindestlohnnachweis Frankreich Loi Macron
In Frankreich müssen alle ausländischen Fahrer Nachweise mit sich führen, dass sie während ihrer Fahrzeiten in Frankreich mindestens mit dem französischen Mindestlohn bezahlt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich, kurz „SMIC“ wird jährlich festgelegt und beträgt 10,25 Euro pro Stunde (Stand 1. Januar 2021). Davon abweichend sind höhere Mindestlöhne verpflichtend, wenn diese in allgemeinverbindlichen französischen Tarifverträgen entsprechend festgelegt werden.
Weitere Informationen zum Stundenlohn sowie zu Arbeits- und Ruhezeitregelungen für Arbeitnehmer im Straßentransport.
Zusätzlich müssen sie in Frankreich einen Repräsentanten benennen, der alle in Frankreich benötigten Dokumente (z.B. monatliche Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge etc.) für die französischen Behörden auf einer französischen Datenbank ablegt.
Hierzu bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, einen Server unseres spanischen Servicepartners Servicios Bagem (SB) für eine Gebühr pro Fahrer zu nutzen. Diese Gebühr wird halbjährlich berechnet.
Die hier beschriebenen Leistungen werden seit Januar 2018 über unser Schwesterunternehmen LUNADIS GmbH + Co. KG angeboten und abgerechnet. LUNADIS deckt diejenigen Services der DKV MOBILITY SERVICES Group ab, die nicht die unmittelbare Fortführung Ihrer Transportleistungen betreffen.
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