leicht gemacht
Für alle in der EU ansässigen Unternehmen des Straßengüterverkehrs sowie aus einigen Nicht-EU-Ländern ist es möglich, in Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien die bezahlte Mineralölsteuer zurückzufordern.
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Anforderungen
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen zGG. bzw. mehr als acht Fahrgäste haben. Die Mineralölsteuer kann zurückgefordert werden, wenn beim Tanken mit einer Tankkarte, Kreditkarte oder Bankkarte beglichen wurde, nicht aber bei Barzahlung.
Tankungen, die auf den Rechnungen keinem Fahrzeug zugeordnet werden können (fehlende oder vom amtlichen Kfz-Kennzeichen abweichende Angaben, z.B. Wagenkarten etc.), sind von der Mineraölsteuererstattung ausgeschlossen.
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