Direkt bei Ihnen vor Ort
Ihre Vorteile auf einem Blick:
- Orts- und zeitunabhängige Schulung
- Vollautomatisierte Dokumentationsprozesse
- Revisionssicher
- Automatisches Terminerinnerungs- und Eskalationsmanagement
- Einsparung der Prozesskosten
- Übersichtliche Verwaltung im modernen Cockpit
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Starke Partner an Ihrer Seite
DKV Mobility bietet die Fahrerunterweisung gemeinsam mit LapID als starken Partnern an.
Die webbasierten Lösungen unseres Partners unterstützen Sie dabei, den Verpflichtungen zur wiederkehrenden Schulung nach UVV automatisiert nachzukommen. Die Abrechnung erfolgt – wie bei allen DKV Mobility Produkten und Services – bequem über Ihre DKV Rechnung.
Sie möchten mehr über die Lösung erfahren? {{"link": "/content/dam/dkv/assets/documents/digitale-produkte/product-sheet_driver-instruction-produktblatt_fahrerunterweisung.pdf", "linkStyle": "download", "linkTitle": "Alle wichtigen Informationen finden Sie hier", "linkType": "file", "aria-label": "Alle wichtigen Informationen finden Sie hier", "linkLabel": "Alle wichtigen Informationen finden Sie hier", "target": "_blank"}}
DKV DRIVER
DKV DRIVER hilft Ihnen dabei, Ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen. Neben der Fahrerunterweisung ist die elektronische Führerscheinkontrolle ein wichtiger Bestandteil. Informationen finden Sie {{"link": "/at/de/digital-solutions/fleet-management/driving-license-check", "linkStyle": "default", "linkTitle": "hier.", "linkType": "internal", "aria-label": "hier.", "linkLabel": "hier.", "target": "_self"}}
Sie wünschen ein individuelles Angebot? Nehmen Sie einfach {{"link": "/at/de/sidebar/contact", "linkStyle": "default", "linkTitle": "Kontakt", "linkType": "internal", "aria-label": "Kontakt", "linkLabel": "Kontakt", "target": "_self"}} mit uns auf.
FAQs
Ja, die Fahrerunterweisung ist als Teil der Halterhaftung gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt:
- Nach §12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
- Nach §35 DGUV Vorschrift 70 darf der Arbeitgeber nur solche Fahrer mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen betrauen, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Kommt es zu einem Unfall oder Schadenfall, drohen dem Arbeitgeber und dem Fuhrparkverantwortlichen rechtliche Konsequenzen, wenn involvierte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurden:
- Keine Übernahme der Unfallkosten durch die Berufsgenossenschaft und Regress des Arbeitsgebers durch den Unfallversicherungsträger.
- Verhängung eines Bußgeldes durch den Unfallversicherungsträger.
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei vorsätzlich ungenügender oder unterlassener Unterweisung.
- Schadensersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber.
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